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AGBs
Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der IS Germany GmbH gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur in soweit, als sie den nachfolgendenBedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der IS Germany GmbH schriftlich bestätigt sind.

I. Angebot
1. Angebote der IS Germany GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande.
2. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die IS Germany GmbH Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung der IS Germany GmbH zugänglich gemacht werden.

II. Preise
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Plochingen ausschließlich Verpackung
zuzüglich der bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer.
2. Die IS Germany GmbH ist berechtigt, eine angemessene Anpassung vereinbarter Preise bei
Aufträgen mit einer vier Monate übersteigenden Lieferfrist zu verlangen, falls nach Auftragsbestätigung und
vor Lieferung eine Erhöhung von Einstandspreisen eingetreten ist.

III. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind mit Datum der Rechnung fällig. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei
Zahlstelle der IS Germany GmbH zu leisten. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Unbeschadet dessen ist die IS Germany GmbH jederzeit
berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen.
2. Verursacht der Besteller den Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Erklärung der
Versandbereitschaft ein.
3. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Nimmt die IS Germany GmbH Wechsel oder Schecks zahlungshalber an, ist die IS Germany GmbH berechtigt, die
entstehenden Kosten zu berechnen. Dies gilt auch für die Weitergabe und Prolongation von Wechseln. Diese
Kosten sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines
Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt die IS Germany GmbH keine Haftung.
4. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die IS Germany GmbH berechtigt, unbeschadet
anderer Rechte, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, der Besteller erbringt
den Beweis dafür, daß der IS Germany GmbH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.

IV. Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Der Besteller ist nicht berechtigt gegen Zahlungsansprüche der IS Germany GmbH aufzurechnen, es
sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
2. Der Besteller kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen.

V. Liefer- und Leistungszeit
1. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Leistungstermine setzt voraus, daß erforderliche Genehmigungen,
von Besteller zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des
Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen
verlängert.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf,
unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der IS Germany GmbH nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, wird die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen verlängert.
4. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als im vorstehenden Absatz V/3, genannten Gründen ist der
Besteller berechtigt schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach
deren fruchtlosem Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Vollzug befindlichen Lieferung oder Leistung
zurückzutreten.
5. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs- oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom
Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein gesetzlicher Vertreter oder
Erfüllungsgehilfe der IS Germany GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6. Kommt die IS Germany GmbH mit einem Teil der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ein Teil
der Lieferung oder Leistung unmöglich, so kann der Besteller nur dann gemäß V/3 vom ganzen Vertrag
zurücktreten oder gemäß V/4 Schadensersatz verlangen, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse
hat.
7. Die IS Germany GmbH ist zur vorzeitigen Lieferung oder Leistung berechtigt.
8. Die IS Germany GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant nicht richtig oder
rechtzeitig liefert, vorausgesetzt, daß die IS Germany GmbH trotz eines konkruenten
Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird.

VI. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für evtl. Rücksendung. Die IS Germany GmbH bestimmt den Transporteur.

VII. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder die IS Germany GmbH noch andere Leistungen, z.B.
Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers wird die IS Germany GmbH auf dessen Kosten die Sendung gegen
Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist die IS Germany GmbH
verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Die
Ware wird bei der IS Germany GmbH verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Unkosten hat der
Besteller zu tragen.
3. Angelieferte Gegenstände sind auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus IX. entgegenzunehmen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die IS Germany GmbH behält sich das Eigentum an der dem Besteller gelieferten Ware bis zur
Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehender Forderungen aus der
Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom
Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldoforderung der IS Germany GmbH .
2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und
weiterzuverarbeiten, solange er nicht gegenüber der IS Germany GmbH in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.
3. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware dem Besteller erwachsende Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die IS Germany GmbH ab. Dies gilt auch für die
Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent.
Die IS Germany GmbH ermächtigt den Besteller, die an die IS Germany GmbH
abgetretenen Forderungen für Rechnung der IS Germany GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Die IS Germany GmbH ist berechtigt, diese Einbeziehungsermächtigung zu widerrufen und die
Offenlegung der dem Besteller erwachsenden Forderungen zu verlangen, wenn der Besteller in
Zahlungsverzug gerät, wenn gegen den Besteller die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, wenn
erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum der IS Germany GmbH hinzuweisen und die IS Germany GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen
die Benachrichtigungspflicht ist die IS Germany GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort geltend zu machen; soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann die IS Germany GmbH nach eigener Wahl sowohl als auch Zug-um-Zug gegen Bezahlung liefern.
5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für die IS Germany GmbH vor. Die IS Germany GmbH erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung
bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
6. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt die IS Germany GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Besteller die IS Germany GmbH soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.
7. Übersteigt der Wert der aus dieser Vereinbarung der IS Germany GmbH zustehenden Sicherheiten
die Forderung um insgesamt mehr als 20 %, so ist die IS Germany GmbH auf Verlangen des
Bestellers verpflichtet, die der IS Germany GmbH aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
8. Verlangt die IS Germany GmbH die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt hierin - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Liefervertrag.
9. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall, so hat die IS Germany GmbH das
Recht nach der Erklärung des Rücktritts die Vorbehaltsware beim Besteller abzuholen, zu diesem Zweck die
Räume zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert und sodann die Ware für die IS Germany GmbH nach eigenem Ermessen zu lagern.

IX. Gewährleistung
1. Die IS Germany GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, daß Lieferung frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind und die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Bei Lieferungen gewährleistet die IS Germany GmbH die mangelfreie Durchführung.
2. Für Entwicklungsmuster, Prototypen oder Vorserienlieferungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Weiterhin ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche
Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
entstanden sind, sofern diese nicht auf ein Verschulden der IS Germany GmbH zurückzuführen sind.
3. Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen beträgt 6 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der
Leistung.
4. Tritt im Falle der Lieferung während der Gewährleistungsfrist ein Fabrikations- oder Materialfehler auf oder
zeigt sich, daß die Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen oder zugesicherten Eigenschaften entspricht,
oder zeigt sich im Falle der Leistung während der Gewährleistungsfrist, daß diese mangelhaft ist, wird die
IS Germany GmbH nach ihrer Wahl im Falle von Lieferungen die Ware nachbessern oder als Ersatz
zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern und im Falle von Leistungen nachbessern bzw. nochmals erbringen, vorausgesetzt, daß der Besteller die IS Germany GmbH - im Falle offener Mängel 10 Tage nach Lieferung bzw. Leistung und
- im Falle versteckter Mängel 10 Tage nach Entdeckung innerhalb der
Garantiefrist unter Beschreibung des Mangels benachrichtigt.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Teile und Arbeit, Wegekosten sind ausgeschlossen.
Der Besteller räumt der IS Germany GmbH bei Vorlegung eines Fehlers eine angemessene Frist zur Mängelbehebung bzw. Ersatzlieferung oder -leistung ein. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung bzw. -leistung ist der Besteller berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).
5. Jede weitere Haftung der IS Germany GmbH gegenüber dem Besteller aufgrund von Mängeln der
Lieferung ist ausgeschlossen. Die IS Germany GmbH haftet insbesondere nicht für mittelbare oder
Folgeschäden; dies gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade vor solchen
mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte.
6. Der Besteller muß zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte der IS Germany GmbH einen
offensichtlichen Mangel unverzüglich melden. Ist der Besteller Kaufmann, so gelten zusätzlich, insbesondere
bei verdeckten Mängeln, die §§ 377,378 HGB.

X. Software
1. Der Besteller wird darauf hingewiesen, daß Fehler in Software Programmen nicht völlig ausgeschlossen
werden können. Hinsichtlich der Ansprüche auf Fehlerbeseitigung gilt Ziff. IX entsprechend, d.h., der Besteller hat sich vor Inanspruchnahme zunächst nach den Bestimmungen dieser Ziffer mit dem Lieferanten oder Hersteller auseinanderzusetzen, der die IS Germany GmbH beliefert hat.
2. Die IS Germany GmbH sichert weder bestimmte Eigenschaften der Software Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.

XI. Sonstige Schadensersatzansprüche
1. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen die IS Germany GmbH (insbesondere aufgrund von Verletzung von Beratungs- oder vertraglichen Nebenpflichtenebenpflichten, positiver Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsabschluß) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls ein
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der IS Germany GmbH einen Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht hat. Ist der Besteller Kaufmann, so haftet die IS Germany GmbH auch
dann nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter
verursacht wurde, die nicht leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter der IS Germany GmbH
sind, es sei denn, der Schaden ist durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung entstanden.
2. Die in Ziffer XI/1 bezeichneten Ansprüche verjähren in sechs Monaten mit Ausnahme eines Anspruches aus unerlaubter Handlung.

XII. Schutzrechte
1. Sollte der Besteller wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch von der IS Germany GmbH gelieferte Ware einschließlich Software Programme in Anspruch genommen werden, so haftet die IS Germany GmbH ihm gegenüber für die gegen den Besteller erkannten oder vergleichsweise festgelegten Schadensersatzansprüche sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich unter den folgenden Voraussetzungen:
- Der Besteller benachrichtigt die IS Germany GmbH unverzüglich und laufend über alle eine
derartige Inanspruchnahme betreffenden Angelegenheiten und stellt der IS Germany GmbH
insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
- Der Besteller bevollmächtigt einen von der IS Germany GmbH benannten und
ausschließlich den Weisungen der IS Germany GmbH unterstehenden Rechtsanwalt zur Führung
etwaiger Streitigkeiten.
- Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme ist ausschließlich die IS Germany GmbH
verfügungsberechtigt.
2. Die Haftung entfällt,
- wenn sich die Verletzung aus einer Befolgung der Spezifikation des Bestellers ergibt.
- wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen, durch Kombination von
Vertragsgegenständen mit Zusätzen oder durch Verwendung von Vertragsgegenständen oder Teilen
davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine
Verletzung darstellen,
- für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Besteller verwarnt worden ist oder
Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, die IS Germany GmbH hat
schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt.
3. Für den Fall, daß rechtskräftig festgestellt wird, daß eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände
deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach der Ansicht der IS Germany GmbH die Gefahr einer
Schutzrechtsklage besteht, kann die IS Germany GmbH , soweit nicht die Haftung nach 2. Entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Besteller das Recht verschaffen, die
Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, daß keine Verletzung
mehr gegeben ist oder dem Besteller unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter
Berücksichtigung der bei der IS Germany GmbH üblichen Abschreibung erstatten.
4. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Doppelte der vom Besteller an die IS Germany GmbH bezahlten Vergütung für die jeweilige Ware oder das jeweilige Software Programm beschränkt.

XIII. Exportkontrolle
In Anerkennung der amerikanischen und lokalen (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung
verpflichtet sich der Besteller, daß er vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er
von der IS Germany GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere
Dokumente einholen wird. Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder lokale, (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller verpflichtet sich weiter, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt der Besteller nicht zur Rückgabe oder zu Schadensersatz.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Nürtingen, Gerichtsstand ist Nürtingen
2. Bei beiderseits kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand Nürtingen. Es steht der IS Germany GmbH jedoch frei, den Besteller an dem Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.

XV. Anwendbares Recht, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gattung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (BKG und EAG) wird ausgeschlossen.
2. Sollte eine Bestimmung oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. Teils der unwirksamen Bestimmung wird die IS Germany GmbH mit dem Besteller eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: Mai 2004
 
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